Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Behandlungsbedarf alle Kosten einer Verhaltenstherapie ihres/ihrer Versicherten.
Bei den privaten Krankenkassen sowie Beihilfe erfolgt die Erstattung der Behandlungskosten je nach Versicherungsbedingungen des/der Versicherten. Bitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung und informieren Sie sich, in welchem Umfang sie die Kosten einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche übernimmt. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Das Angebot einer Systemischen Therapie oder Familientherapie richtet sich an Selbstzahler, da dies keine Leistung der Krankenkassen ist.